Informationen

Informationen für die Familien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie folgende Hinweise:
SchülerInnen, die nach den Pfingstferien wegen einer schon durchgemachten Covid-19-Erkrankung von der schulischen Selbsttestpflicht befreit werden möchten, MÜSSEN ein entsprechendes Formular des zuständigen Gesundheitsamts vorlegen, welches genau ausweist, bis zu welchem Datum die Befreiung läuft.Dieses Schreiben müssen die Familien für jeden Einzelfall beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen.

Anmeldung für die Ganztagsschule im Schuljahr 2021-22
Alle SchülerInnen, die im Schuljahr 2021-22 das Ganztagsangebot der IGS nutzen möchten, melden sich bitte bis Freitag, 11.06.2021 per MAil formlos über die Verwaltung der Schule an:
info@igs-herrstein-rhaunen.de
Dies gilt für alle SchülerInnen, auch für diejenigen, die in den vergangenen Schuljahren in der GTS angemeldet waren.
Vielen Dank . Ich wünsche allen SchülerInnen und ihren Familien erholsame Pfingstferien.
Antje Petri-Burger, DIRIGS

Ausstellung Busfahrkarte

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Die SchülerInnen der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen werden im Linienverkehr transportiert. Deshalb erhalten alle Kinder der Klassen 5-10 eine Jahresfahrkarte von der Kreisverwaltung.

Diese muss mit dem entsprechenden Online-Formular, über folgenden Link
bei der Kreisverwaltung einmalig beantragt werden.

WICHTIG: Der Antrag ist nach wie vor, in folgenden Fällen neu zustellen,
– wenn eine Schülerin/ein Schüler neu an die Schule wechselt,
– wenn eine Schülerin/ein Schüler umziehen sollte,
– beim Wechsel des Schulstandortes ( Klassenstufe 8 nach Herrstein)

Ab der Oberstufe wird das Einkommen der Eltern überprüft. Es kann ein Online-Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten ebenfalls über o.a. Link bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Nach Überprüfung des Antrags und wird Ihnen ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid zugeschickt.
Liegt das Einkommen über der Einkommensgrenze müssen die Fahrtkosten selbst gezahlt werden und können als Jahreskarte z.B. bei der Firma Scherer-Reisen Formular: RNN Bestellflyer Ausbildung – Auskunft unter 06533 – 99500 beantragt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit vergünstigte Einzel-, Mehrfach oder Monatskarten in Verbindung mit einer von der Schule ausgestellten Ausbildungskarte zu erwerben. Diese erhalten Sie im Sekretariat Herrstein.

Eine Übersicht bzgl. Preisen, Tickets und Fahrplänen erhalten Sie auf der WEB Seite der RNN.

i.A. Heike Simon -Sekretariat Herrstein-


Auskunft erteilt auch Frau Sabine Wichter

Kreisverwaltung Birkenfeld Abt. 2 – Jugend und Schulen Schneewiesenstraße 25 55765 Birkenfeld
Tel: 06782 – 15222
Fax: 06782 – 1555222
E-Mail: S.wichter@landkreis-birkenfeld.de
Internet: www.landkreis-birkenfeld.de

Mitteilung der Kreisverwaltung: Zusatzbusse

Mitteilung der Kreisverwaltung vom 04.09.2020

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz durch eine Förderrichtlinie „Corona-Schülerverkehr“ zusätzliche Verstärkerbusse zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Rheinland-Pfalz mit bis zu 90% fördert, hat der Landkreis Birkenfeld zusammen mit den Verkehrsunternehmen ein Konzept zur Verstärkung bzw. Entlastung der SchülerInnenverkehre erstellt. Dieses Konzept wurde diese Woche verabschiedet und bereits ab Montag, 07.09.2020 werden 8 zusätzliche Busse im Landkreis dafür eingesetzt.

Im (Schul-)Einzugsbereich werden folgende Schulfahrten verstärkt:
Einsatz von geplanten Verstärkerfahrten (abgestimmt mit Verkehrsunternehmen):

3 zus. Busse Westrrich:

Elternschreiben vom LEB

LandesElternBeirat Mittlere Bleiche 61 • 55116 Mainz • Tel. 06131-16 2926 oder 16 2928
Fax 06131-16 17 2928 •E-Mail leb@leb.rlp.de • www.leb.bildung-rp.de

Mainz, den 25.08.2020

Sehr geehrte Elternvertreterinnen und Eltern, die letzten Monate waren für uns alle sehr anstrengend und viele von uns glaubten, wir haben das Schlimmste überstanden. Wir leben allerdings noch immer in einer Pandemie. Das sehen wir insbesondere jetzt, da die Infektionszahlen wieder steigen. Der Spagat zwischen normalem Präsenzunterricht ohne Masken und Abstand sowie einer weiteren Ausbreitung des Virus, muss uns gelingen. Einerseits hat jedes Kind ein Anrecht auf Bildung, anderseits auch auf körperliche Unversehrtheit – hier müssen wir einen Spagat vollbringen, der viele von uns an die Grenzen bringt. Aber: Unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung und wir alle müssen dafür Sorge tragen, dass sie dieses Recht möglichst auch in ihren Schulen verwirklichen können. Wir sollten keine Angst vor dem Virus haben und auch gegenüber unseren Kindern keine zeigen, allerdings ist Vorsicht sehr wohl angebracht und wir sollten nicht leichtsinnig werden. Die Infektionszahlen steigen wieder an. Das bedeutet für uns alle, dass wir uns wieder stärker an die Regeln halten müssen und auf uns und andere achten müssen. Es gilt weiterhin das Motto: Ich schütze dich und du schützt mich. Denn wir werden wohl oder übel eine längere Zeit mit diesem Virus leben müssen und sollten uns von diesem nicht unser Vorgehen diktieren lassen, sondern Herr des Geschehens werden. Wir wurden vom Virus überrascht – jetzt lernen wir nach und nach, wie wir weiter vorgehen können. Dadurch haben wir eine reelle Chance, die nächste Zeit gut zu meistern. Unsere nachdrückliche Bitte an Sie: Immer wieder wird uns berichtet, dass Schülerinnen an Bushaltestellen, am Bahnhof
und am Bahnsteig ohne Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu sehen sind.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihren Einfluss bei Ihren Kindern zu nutzen und
diese dazu zu bringen, zukünftig den MNS auch an ebendiesen Plätzen zu tragen.
In den letzten Monaten hat sich das Elterninformationsportal (EIP) bewährt und viele
Elternvertreterinnen bedanken sich bei uns für die schnellen Informationen. Leider hat es uns auch gezeigt, dass noch Optimierungsbedarf besteht, insbesondere für die Anzahl derer, die sich im EIP selbst erfasst haben. Außerdem sollten die Informationen möglichst alle Eltern erreichen. Unser besonderes Augenmerk liegt auf dem Schlüsselverteiler – unsere Klassenelternvertreterinnen – die in der Regel den
besten Zugang zu allen Eltern Ihrer Klasse haben.

Diese sollten unmittelbar die Corona EIP-Info an die Eltern der Klasse weiterleiten.
Mit geringem Aufwand können so die neuesten Corona-Infos aus dem
Bildungsbereich an alle Eltern weitergegeben werden.
Hier finden Sie den Link zur Registrierung: https://portale.bildung-rp.de/eip/register .
Wir bitten Sie: Erfassen Sie sich als Mitglied des Schulelternbeirates, als
Klassenelternvertreterinnen oder als deren Stellvertreterinnen, unmittelbar nach Ihrer Wahl.

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz

Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal

Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kin-dertageseinrichtung oder Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle bzw. der Schule erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen.

Pausenregelung

Pausenregelung

Schulbetrieb ab dem 4.5.2020

  • Alle Lerngruppen haben individuelle Pausen, zeitversetzt zu den anderen Gruppen.
  • Die Pausenregeln werden in den Klassenräumen für alle sichtbar aufgehängt.
  • Hat eine Lerngruppe Pause, unterbrechen die betreffenden Lehrkräfte den Unterricht für den vorgesehen Zeitraum.
  • Alle Fenster werden geöffnet.
  • Während des Unterrichts ist es den SuS gestattet, zu essen und zu trinken, dies geschieht unauffällig, der Unterricht wird dadurch nicht gestört.
  • Die SuS können den Klassenraum  mit Atemschutzmasken einzeln verlassen und begeben sich nach dem Wegeplan zu dem für sie ausgewiesenen Pausenbereich. Dort halten sie den notwendigen Sicherheitsabstand ein. Sie tragen Atemschutzmasken.
  • Körperliche Kontakte jeder Art sind nicht erlaubt.
  • In den Pausen wird das Schulgelände von niemandem verlassen.
  • Das Aufsuchen der Toiletten geschieht einzeln.
  • Gegebenenfalls wird in angemessenem Abstand gewartet, bis die Räume frei sind.
  • Den Anweisungen der Aufsicht ist dabei unbedingt Folge zu leisten.

Grundlegende Anweisungen

Das Sekretariat steht für die SuS und die Lks nicht zur Verfügung. Kontaktaufnahme zur Verwaltung nur telefonisch oder per Mail, es gibt einen Briefkasten, dort können Formulare eingeworfen werden.

Die Fächer der Lks können nicht jederzeit genutzt werden, Post kann nach Anmeldung geholt werden (Sekretärin anrufen).

Kopien können im Verwaltungsgebäude nicht gemacht werden, bitte weichen auf Drucker ausweichen, Papier erhält man auf Anfrage in der Verwaltung.

Wichtig:

Arbeitsmaterialien wie Bücher, Stifte etc. dürfen weder von SuS noch von Lks gemeinsam benutzt oder ausgetauscht werden.

Sicherheitsinformationen Unterrichtsbeginn 4.5.2020

Informationen für die  Eltern und Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 9-12 

Stand 29.04.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 4.5.2020 beginnt für die Stufen 9-12 wieder der Unterricht in der Schule. Hierzu gibt es eine Menge Informationen und Regeln und ich bitte alle Eltern und SchülerInnen, diese genau zu studieren.

Vielen Dank.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht startet für die Klassenstufen 9-12 am Montag, 04.05.2020. Dieser Unterricht findet in zwei Lerngruppen statt, die im wöchentlichen Wechsel in der Schule sind (Präsenzunterricht) bzw. zuhause bleiben (Homeschooling).

Ich möchte, dass alle in den kommenden Wochen gesund bleiben und dabei mithelfen, den Schulbetrieb zu gewährleisten. Daher ist es unabdingbar, dass nur Menschen zur Schule gehen, die gesund sind.

Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe zählen, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im gleichen Haushalt Personen leben, die zur Risikogruppe zählen. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte geben in dem Fall den Tutoren Ihres Kindes Bescheid, dass Ihr Kind aus den genannten Gründen zuhause bleibt.

Eine genaue Definition, welche Personen zur Risikogruppe gehören, finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

SchülerInnen und Lehrkräfte, die die Schule besuchen, dürfen keinerlei Krankheitszeichen – gleich welcher Art – aufweisen.

Die SuS erhalten Hygieneanweisungen mündlich und schriftlich. Diese sind unbedingt einzuhalten.

Bei Zuwiderhandlungen und damit Gefährdung anderer werden die betreffenden SuS vom Unterricht ausgeschlossen. Dazu zählt auch das Verhalten im Bus, wenn dies die Gesundheit anderer gefährdet.

Den Anweisungen der Lehrkräfte, MitarbeiterInnen und BusfahrerInnen ist unbedingt Folge zu leisten.

Bustransport

Die Busse fahren nach dem regulären Fahrplan.

Alle SuS müssen in den Bussen mit Masken Mund und Nase bedecken. SuS ohne Masken werden nicht transportiert.

Bringen/Abholen durch Eltern /Betreten des Schulgeländes

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten des Schulgeländes auch für Eltern nur in dringenden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Sekretariat erlaubt ist. Grundsätzlich gelten ein Betretungsverbot des Schulgeländes sowie ein Versammlungsverbot vor dem Schulgelände.

Maskenpflicht

Maskenpflicht gilt auch auf dem Schulgelände bis zum Eintritt in die Klasse. Während des Unterrichts ist das Tragen der Maske freigestellt. Den Umgang mit Masken sowie sonstige Hygieneregeln werden wir in der ersten Stunde am Montag mit den SchülerInnen besprechen. Auch während der Pausen soll von den Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

  • Es gibt eine individuelle, auf die Lerngruppe abgestimmte Pausenregelung.
  • Notwendige Masken sind durch die Familien selbst zu besorgen.
  • Die Schule erhält „Notmasken“ vom Land, welche nur ausgehändigt werden, wenn ein Kind die eigene Maske nachweislich verloren hat oder diese defekt ist.
  • Alle Lehrkräfte schützen sich mit Masken.

Mindestabstand

Ein Mindestabstand zwischen einzelnen Personen von 1,5 m bis 2 m ist jederzeit einzuhalten.

Einlass in die Schule und das Verlassen der Schule erfolgen nach einem Wegeplan. Die Ein-Ausgänge werden mit Buchstaben (A-F) gekennzeichnet.

Die Schulgebäude werden in Gebäudeteile eingeteilt, die voneinander getrennt zu begehen sind, ebenso die Toilettenbereiche.

Ein Mindestabstand zwischen einzelnen Personen von 1,5 m bis 2 m ist jederzeit einzuhalten.

Alle sind gehalten, die Hände möglichst oft zu waschen, Anleitungen befinden sich in den Räumen. Waschbecken und Seife stehen zur Verfügung.

Einzelheiten zum Unterricht

  • Unterricht findet ausschließlich am Standort Herrstein statt.
  • Es findet kein GTS-Unterricht statt.
  • Einzelne Fächer können gegebenenfalls mit reduzierter Stundenzahl oder weiterhin nur online  unterrichtet werden.
  • Es wird zwangsläufig so sein (Auflösung der Kurse, Ausfall gefährdeter KollegInnen), dass die SchülerInnen teilweise andere LehrerInnen haben werden.
  • Sportunterricht findet ausschließlich mit theoretischen Anteilen statt.

Aufenthaltsregeln

  • In den Pausen halten sich die SuS in den ausgewiesenen Bereichen auf. Der Sicherheitsabstand ist ausnahmslos einzuhalten.
  • Die mit Sicherheitsband abgetrennten Bereiche sind nicht zu betreten.
  • Der Einlass in die Toiletten erfolgt einzeln, den Anweisungen der dortigen Aufsichten ist ausnahmslos Folge zu leisten.
  • SuS der Oberstufe halten sich in den Freistunden in ausgewiesenen Räumen auf. Dort werden sie beaufsichtigt.
  • Alle erhalten feste Plätze in den Klassen, Änderungen der Sitzordnung sind nicht zulässig. Ein Sitzplan wird pro Lerngruppe, in der Oberstufe je Kurs, erstellt.
  • Verlassen die SuS den Klassenraum, reinigen sie zuvor die Oberfläche ihrer Tische nach Anweisung.
  • Desinfektionsmittel stehen in den Räumen zur Verfügung, ebenso ausreichend Wischtücher.
  • Sollte eine Person niesen, reinigt sie anschließend unverzüglich ihren Sitzplatz und Tisch in der vorgeschrieben Weise.
  • Körperliche Kontakte, gleich welcher Art, sind nicht erlaubt.

Maßnahmen bei Gefährdung anderer

Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die Hygiene- und Abstandsregelungen halten können oder wollen, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule vor, welcher zunächst mit einer Ermahnung unter Einbezug der Erziehungsberechtigten geahndet wird. Bei wiederholten Verstößen lassen wir die SchülerInnen von den Eltern abholen und behalten uns vor, einen Ausschluss von der Schule auf Zeit vorzunehmen. Gemäß der Übergreifenden Schulordnung §98 Abs.4 und §99 Abs. 8 können meine VertreterInnen oder ich diese Maßnahmen direkt aussprechen.

Die Gesundheit der MitschülerInnen und schulischen MitarbeiterInnen ist uns sehr wichtig. Priorität hat die Eindämmung der Ansteckungsgefahr.

Zu den Grundsätzen der schulrechtlichen Fragestellungen zu Abschlüssen, Zeugnissen und zum Aufsteigen in die nächste Klassenstufe im Zuge der Schulschließungen verweise ich auf das Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 3. April 2020, in dem unter Punkt B. Aufnahme des regulären Schulbetriebs „zu einem späteren Zeitpunkt“ die nun geltenden Regelungen dargelegt sind.

Hierzu müssen noch einige Fragen geklärt werden, sodass wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt genauere Auskünfte geben werden.

Bitte bedenken Sie, dass wir uns alle zurzeit in einer Situation befinden, in der täglich neue Entscheidungen getroffen werden müssen. Daher müssen wir uns kurzfristige Anpassungen vorbehalten.

Liebe Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das Leitungsteam freuen sich darauf, dass Ihr wieder in die Schule kommt.

Nehmt bitte Rücksicht aufeinander und haltet Euch an die notwendigen Vorschriften.

Ich wünsche euch einen erfolgreichen Schulbesuch.

Herrstein, 29.4.2020                                                         
Antje Petri-Burger, DIRIGS

Hygieneplan Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz


INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume,
    Lehrerzimmer und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz in den Pausen
  5. Infektionsschutz beim Sportunterricht
  6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-
    Krankheitsverlauf
  7. Wegeführung
  8. Konferenzen und Versammlungen
  9. Meldepflicht
  10. Allgemeines

Siebte Information der Schulleitung zur Organisation während der Schulschließung

Stand 28.04.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich denke, viele sind schon gespannt, wie es in der kommenden Woche unterrichtlich weitergeht.

Die erste Stufe der Schulöffnung sieht einen Beginn des Präsenzunterrichts für alle Klassen der Klassenstufen 9 und 10 sowie der Jahrgangsstufen 11 und 12 der Integrierten Gesamtschulen vor. Der Präsenzunterricht startet am 4. Mai 2020 für die ersten Lerngruppen und am 11. Mai 2020 für die zweiten Lerngruppen. Parallel dazu werden die pädagogischen Angebote für das häusliche Lernen für alle anderen Klassen sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 und der Jahrgangsstufen 11 und 12, die aus persönlichen Gründen nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen können, fortgesetzt.

Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Stufen 5-8 weiterhin online durch ihre Lehrkräfte betreut werden. Für die Stufen 9-12 beginnt am Montag, 4.5.2020 der Unterricht nach einem neuen Stundenplan. Der Unterricht findet ausschließlich in Herrstein statt.

Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, weil sie oder ihre Angehörigen zur Risikogruppe gehören, legen bitte der Schule ein Attest vor.

Für alle SchülerInnen, deren Unterricht kommenden Montag wieder aufgenommen wird, fahren die Busse nach dem gleichen Fahrplan wie vor der Schulschließung.

Jede Lerngruppe wurde in zwei Gruppen aufgeteilt, diese wechseln wochenweise mit dem Präsenzunterricht.

Alle SchülerInnen erhalten in den kommenden Tagen Detailinformationen zur Unterrichtswiederaufnahme durch ihre TutorInnen.

Auch nach Schulöffnung bleibt die Schule weiterhin für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen.

Das Betreten des Schulgeländes ist nur Lehrkräften, SchülerInnen und weiterem schulischen Personal gestattet.

Für alle Personen ist das Tragen einer Atemschutzmaske auf dem Gelände der Schule verpflichtend.

Insbesondere die Hygiene- und Abstandsregelungen sind in der Schule unbedingt einzuhalten.

Vorsorglich muss ich schon einmal auf folgende Regelung hinweisen:

Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen halten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule i. S. v. § 95 ÜSchO vor. Als erzieherische Einwirkung gem. § 96 Abs. 1 ÜSchO sollte zunächst eine Ermahnung ausgesprochen werden. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen. Gem. § 98 Abs. 4 und § 99 Abs. 8 ÜSchO können diese Maßnahmen auch vorläufig durch die Schulleiterin oder den Schulleiter ausgesprochen werden.

Ich denke, für alle werden gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung eine Selbstverständlichkeit sein. So bleiben wir alle miteinander gesund.

Allen SchülerInnen und Schülern wünsche ich für die kommende Woche einen guten Start, die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich auf Euch.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Petri-Burger, DIR IGS