Unser Schulteich lebt!

In unserem Herrsteiner „Biotop“ sind derzeit Erdkröten zu bewundern!
2Sie gehören zu den einheimischen Froschlurchen, die wiederum in Mitteleuropa die häufigste Kröte ist. Die Männchen erreichen durchschnittlich eine Körperlänge von acht bis zehn, die weiblichen Kröten zwischen 13 und 15 Zentimeter.
Die Männchen sind nach drei bis fünf Jahren geschlechtsreif, die Weibchen etwas später. Die Paarungszeit beginnt Ende März/Anfang April. Wenn es draußen wärmer wird (mehr als zehn Grad Celsius), beginnen die Weibchen an die Laichgewässer zu wandern, wo sie auf die männlichen Kröten treffen. Diese klettern gleich den Weibchen auf den Rücken und lassen sich von dem Weibchen zum Gewässer tragen. Die größte Gefahr hierbei ist der Straßenverkehr: Viele Erdkröten werden von Autos überfahren.
1Nach einigen Tagen beginnt das Paar mit dem Ablaichen (Ablegen der Eier), indem sich das Weibchen im Wasser an einem Pflanzenteil festklammert, den Rücken zu einem Hohlkreuz durchdrückt und die Beine nach hinten ausstreckt. Die Eier sind mit einer durchsichtigen Eiweißhülle zu einer langen Schnur verbunden. Diese Eiweißsubstanz schützt die Eier vor Pilzbefall. Alle 15-30 Minuten tritt eine 20 Zentimeter lange Laichschnur aus und wird vom Männchen sofort besamt. Der Laichvorgang dauert sechs bis zehn Stunden, wobei die Laichschnur an die Stengel der Wasserpflanzen geheftet wird. Es kann aber auch 24 Stunden dauern. Die drei bis fünf Meter lange Laichschnur enthält zwischen 2000-5000 Eier. Sobald der Laichvorgang beendet ist, trennen sich die Partner. Die Vielzahl der Eier ist die Garantie für ihre Nachkommen. Nach einer Woche schlüpfen aus den Eiern Junglarven, die nach 18 Tagen freischwimmende Kaulquappen werden. Sie leben in Schwärmen von mehreren tausend Tieren. Sie fressen und flüchten gemeinsam. Die Kaulquappen werden Ende Juli zu fertigen, ganz kleinen Kröten (solche Verwandlungen in der Biologie nennt man „Metamorphose“) und verlassen mit acht bis 15 Millimetern Größe das Wasser. Sie suchen sich dann einen geschützten Platz zum Landleben. Zu den Laichplätzen wandern die Kröten oft eine Strecke von 500-1500 Meter, teilweise gar bis 3 Kilometer!

 

START der OBERSTUFE

Die Magister Laukhard Integrierte Gesamtschule Herrstein-Rhaunen bietet seit dem Schuljahr 2016/17 die gymnasiale Oberstufe mit dem Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) an.

Somit haben die jungen Menschen unserer Region die Möglichkeit, an einer weiteren Schule im Kreis Birkenfeld  das Abitur abzulegen. Die an unserer IGS erworben  Abiturzeugnisse sind gleichwertig zu allen Abiturzeugnissen eines klassischen Gymnasiums oder anderer gymnasialer Bildungsgänge.

 

ANSCHLÜSSE

Die Bildungsgänge ermöglichen Anschlüsse zum Studium aller Fächer an allen deutschen Hochschulen. Auch öffnen sie Türen zu allen Ausbildungsberufen, die das Abitur als Zugangsberechtigung verlangen.

Die Oberstufe hat grundsätzlich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zum Abitur zu führen.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass mit Beendigung der 12. Jahrgangsstufe auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann.

 

BERUFS- und STUDIENBERATUNG

Damit die Schülerinnen und Schüler unserer Schule ihren persönlichen Bildungsweg zielstrebig und passgenau verfolgen können, erfolgt ab der Klassenstufe 10 gezielte Berufs- und Studienberatung.

Diverse Praktika  in der 11. Jahrgangsstufe sollen die Entscheidungsfindung erleichtern.

Ansprechpartner: Herr DR. Quint  (PT-Koordinator), Herr Endres (BO- und Studienberatung)

 

TUTORENSYSTEM

Jahrgangsstufentutor/innen werden die Schüler/innen unserer IGS betreuen und sie in  regelmäßigen Informationsveranstaltungen und Sprechstunden individuell beim Durchgang durch die Oberstufe beraten.

Methodische Fähigkeiten und Kompetenzen, die sowohl für ein Studium als auch für das Berufsleben wichtig sind, werden zurzeit in der Sekundarstufe I entwickelt und aufgebaut. Das „Können“ steht neben dem „Wissen“ gleichwertig im Focus des pädagogischen Konzepts unserer Schule.

 

SCHULINTERNE VORBEREITUNG

Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wird es wie bisher in der Mittelstufe weiterhin Methodentrainingstage geben. Auch werden zu Beginn  der Oberstufe Brückenkurse angeboten, die die  Eingewöhnung erleichtern werden.

 

LATEIN ODER FRANZÖSISCH ALS ZWEITE FREMDSPRACHE

Für die Schüler/innen, die unsere Oberstufe besuchen möchten und die bisher keine zweite Fremdsprache hatten, bieten wir ab der 11. Klasse die Wahl zwischen Latein und/oder Französisch als Belegung für die sogenannten Null-Kurse an.

 

TALENTE entwickeln

Arbeitsgemeinschaften und Talentschmieden werden weiter in der Oberstufe laufen, denn auch hier soll jeder weiter die Chance haben, eigene Talente weiterzuentwickeln, Wissen zu vertiefen, Neues auszuprobieren oder sich auf die Teilnahme an Wettbewerben vorzubereiten.

Wir werden im Grundfachbereich ein breites Fächerangebot anbieten. Durch die Wahl von Leistungsfächern wird von den Schüler/innen selbst ein individueller Schwerpunkt gesetzt und damit ein persönliches Laufbahnprofil geschaffen. Als Besonderheit sind wir in der Vorbereitung einen Leistungskurs Chemie anzubieten und somit auf eine wichtige Naturwissenschaft zu setzen.

 

GRUNDKURS DARSTELLENDES SPIEL

Zum Profil unserer Schule gehört das Fach „Darstellenden Spiel“, zur Zeit befinden sich einige  Lehrkräfte in einem Fortbildungsmodul dieses Faches , damit wir es pünktlich zum Start als Grundkurs anbieten können und somit einen Baustein der Profilgebung unserer Schule auch in der Oberstufe weiterführen können.

 

FÄCHERKOMBINATIONEN

In der Mainzer Studienstufe müssen drei Fächer als Leistungskurse (Hauptfächer) und sechs Fächer als Grundkurse gewählt werden.

Die Planungsgruppe ist dabei, die Fächerkombinatonsmöglichkeiten zusammenzustellen, die genaue Definierung wird zu Beginn des kommenden Schuljahres endgültig festgelegt, dann wird auch die MSS-Leitung unserer Schule installiert, die zusammen mit den Beratungskräften unserer Schule in zahlreichen Informationsveranstaltungen das Fächerangebot vorstellen wird.

 

AUFNAHME von SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN IN UNSERE OBERSTUFE

Wie alle anderen Schulen unserer Schulform in Rheinland-Pfalz nehmen wir in unsere Oberstufe Schüler/innen aus dem eigenen System auf.  Zugang zu unserem Angebot erhalten aber auch Schüler/innen aller weiterführenden Schulen, die folgende Kriterien erfüllen:

Schüler/innen, die eine Integrierte Gesamtschule besuchen und die dort die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten haben,

Schüler/innen, die eine Realschule plus oder eine zweijährige Berufsfachschule mit qualifiziertem Sekundarabschluss I abgeschlossen haben, wenn sie eine Berechtigung der abgebenden Schule erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,

Schüler/innen, die ein Gymnasium besuchen und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,

Schüler/innen, die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10 bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 überspringen können.

Unsere Schule steht also allen Abgängerinnen und Abgängern aller Schulen offen, die eine Zugangsberechtigung für die elfte Gymnasialklasse erworben haben.

 

PERSÖNLICHE BETREUUNG UND BERATUNG

In unserer Schule und somit auch in der zukünftigen Oberstufe legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung und Beratung. Daher kann man jetzt schon über die Verwaltungen unserer beiden Standorte Beratungstermine vereinbaren, wenn man sich über die Übergangsmöglichkeiten in die Oberstufe unserer Schule informieren möchte.

Alle Vorbereitungsgremien arbeiten unter Hochdruck an den für das Entstehen der Oberstufe relevanten Themen.  Die  Vertrauenslehrkräfte haben sich zum Beispiel an anderen Schulen mit Oberstufen darüber informiert, wie gute Schülermitverantwortung in der Oberstufe aussehen kann.

 

BERATUNGSTEAM

Wenn Sie ein Gespräch mit einem Mitglied unseres Beratungsteams wünschen, kontaktieren Sie bitte die Sekretariate in Herrstein: 06785-943000 oder Rhaunen: 06544-9991141.

oberstufe_beratungsteam

 

UMBAU für die OBERSTUFE am STANDORT HERRSTEIN

Die Planungen für die Ertüchtigung des Standortes Herrstein zur Aufnahme der Oberstufenschüler/innen machen gute Fortschritte, die Aufnahme des ersten Jahrgangs 11 ist vorbereitet und gesichert. Die geplanten Umbaumaßnahmen sind in der Absprache zwischen der Verbandsgemeinde Herrstein und der Kreisverwaltung, die Genehmigungsverfahren eingeleitet und die Detailplanungen sind im Gange.

Ob die jungen Menschen sich für unsere Oberstufe entscheiden, hängt aber letztendlich nicht nur von den schulischen Angeboten ab. Wesentlich ist sicher auch, dass sie sich weiterhin an unserer Schule wohlfühlen und sich unserer Schulgemeinschaft zugehörig fühlen. Daher ist es wichtig, dass wir weiterhin ein vielfältiges und lebendiges Schulleben ermöglichen.

 

 

 

Hausordnung

Hausordnung für die IGS Herrstein-Rhaunen

Allgemeines

Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der Gebote und Regeln dieser Hausordnung für ein soziales und einvernehmliches Miteinander die Basis am Lebens-, Lern- und Arbeitsort Schule bildet.

Gebote

Die IGS Herrstein-Rhaunen ist ausgerichtet auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dabei sind folgende Gebote zu beachten:

1.   Jeder am Schulleben Beteiligte soll grundsätzlich im Rahmen seiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen und dies durch sein Handeln zeigen! 2.   Konflikte werden ohne Gewalt beigelegt! 3.   Eigentum von Schule, Lehrern, Schülern und Schulpersonal wird pfleglich behandelt! 4.   Für Sauberkeit, Ordnung und einen störungsfreien Ablauf in der Schule ist jeder verantwortlich.

Regeln

Die folgenden Regeln helfen, die Aufgaben, Pflichten und Rechte besser wahrzunehmen:

1.   Es ist selbstverständlich, pünktlich mit dem Unterricht zu beginnen. Das Schulgebäude soll nur von Schülern betreten werden, wenn sie Unterricht haben oder die Angebote der Ganztagsschule wahrnehmen. Nach Schulschluss begibt sich jeder auf dem kürzesten Weg nach Hause.

2.   Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas und sonstigen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg ist erlaubt. Ein Versicherungsschutz für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge kann nicht übernommen werden.

3.   Während der Schulzeit darf das Schulgelände nur mit der Erlaubnis eines zuständigen Lehrers, der Schulleitung oder einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen werden.

4.   Die Schüler halten sich während der Pausen nur auf dem Schulhof auf, bei schlechtem Wetter nach Anweisung der Aufsicht.

5. Wegen der großen Unfallgefahr sind gefährliche Spiele nicht erlaubt. Dazu gehören u. a. Ballspiele auf dem inneren Schulhof, Skateboardfahren, die Benutzung von Heelys, Rennen und Toben im Gebäude, Schneeballwerfen, Schubsen, Ringkämpfe und Boxen.

6. Aufsichtslehrkräfte sind in der Pause die Ansprechpartner. Alle Schüler müssen ihren Anweisungen folgen. Bei Unfällen und Streitigkeiten ist zuerst diese Lehrkraft zuständig.

7. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm gelten die besonders eingeübten Vorschriften.

8. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist rein zweckbestimmt.

9. Schäden, Verluste und Fundsachen werden dem Hausmeister oder einem Lehrer gemeldet. Mäntel und Jacken gehören an die Garderobe vor den Klassenräumen. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich aufbewahren.

10. Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte (z.B. Gameboy, Walkman, MP3-Player etc.) dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden. Die Schule übernimmt keinen Versicherungsschutz bei möglichen Schäden oder Verlust. Die o. g. Geräte werden bei Verstoß eingesammelt und können von den Erziehungsberechtigten nach telefonischer Absprache in der Verwaltung abgeholt werden.

11. Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

12. Das Tragen von Mützen und Kappen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.

13. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Computerraumordnung

Die Computer in der Schule sind teure und empfindliche Geräte. Damit sie funktionsfähig bleiben und immer
von allen benutzt werden können, beachte die folgenden Regeln:

  • ich verhalte mich in den Computerräumen vorsichtig und rücksichtsvoll.
  • ich esse und trinke in den Computerräumen nicht und kaue kein Kaugummi.
  • ich tobe In den Computerräumen nicht herum.
  • ich schalte die Computer nur nach Aufforderung an und aus.
  • ich verschiebe keine Geräte und löse keine Kabel.
  • ich verstelle keine Hintergrundbilder und Bildschirmschoner.
  • ich installiere keine eigenen Programme, außer auf Aufforderung.
  • ich melde mich nur mit meinem eigenen Benutzernamen und Kennwort an.
  • ich rufe bei Problemen und Störungen den Lehrer und warte, bis er an meinen Platz kommt.
  • ich überprüfe meinen Arbeitsplatz zu Stundenbeginn auf Vollständigkeit:
    Sind PC, Monitor, Tastatur, Maus, Maus-Unterlage und evtl. Kopfhörer vorhanden?
  • ich schalte den PC nicht aus, bevor Windows heruntergefahren ist.
  • ich verlasse meinen Platz immer aufgeräumt.

Busordnung

Busordnung

Vorwort:
Die Busordner leisten Dienst im Sinne der Allgemeinheit. Sie achten darauf, dass die Busordnung eingehalten wird, müssen dabei aber fair bleiben und dürfen in keinem Falle Mitschüler beleidigen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, sofern sie der Busordnung entsprechen.

Regeln für das Verhalten der Schüler/innen:

Beim Warten auf den Schulbus
Keine Lauf- und Fangspiele, kein Fußball und keine Raufereien an der Bushaltestelle, denn das vermindert die Aufmerksamkeit.
Auf den vorbeifahrenden Verkehr achten!

Beim Ein- und Aussteigen

  • Erst auf den Bus zugehen und einsteigen, wenn dieser vollkommen zum Stillstand gekommen ist.
  • Nacheinander einsteigen und nicht drängeln.
  • Zunächst steigen die Schüler der Grundschule ein, danach die Schüler der Orientierungsstufe und
  • anschließend alle weiteren Schüler.
  • Es dürfen keine Plätze freigehalten werden.
  • Wenn sehr viele Schüler/innen im Bus mitfahren, setzen sich drei Schüler auf zwei Plätze, um unnötiges
  • Stehen im Gang zu vermeiden.
  • Im Bus werden die Schultaschen auf den Boden gestellt, oder auf den Schoß genommen. Mit Schultaschen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang oder auf Sitzplätze.
  • Stehende Schüler/innen stellen ihre Taschen zwischen die Beine.
  • Um niemanden zu gefährden dürfen die Busfahrerin/ der Busfahrer nicht gestört werden, zum Beispiel durch Lärm oder Streitigkeiten. Aus dem gleichen Grund ist auch das Aufspringen und Herumlaufen nicht erlaubt.
  • Der Bus darf nicht beschädigt werden. Essen und trinken sind im Bus verboten. Es darf kein Abfall im Bus zurückbleiben.
  • Nicht aufstehen, bevor der Bus hält.
  • Den Anweisungen der Busfahrerin/ des Busfahrers ist Folge zu leisten.

Verhalten nach der Fahrt

  • Die Schüler/innen warten nach dem Aussteigen, bis der Bus abgefahren ist, bevor sie die Straße überqueren. Niemand überquert die Straße vor oder hinter dem stehenden Bus!
  • Auf den vorbeifahrenden Verkehr achten!

Wetterbedingte Umstände

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Glatteis) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Falls die Eltern entscheiden, dass das Kind zu Hause bleibt, informieren diese bitte die Schule.